AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern (Kunde und icheinfachunterwegs-Reisen) und liegen einer jeweiligen Buchung zu Grunde. Abweichenden und ergänzenden Vorrang haben die in der jeweiligen Reiseausschreibung ausgewiesenen Reisebedingungen.

  1. Anmeldung Reisebestätigung

    Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie icheinfachunterwegs-Reisen den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Mit der Anmeldung/Buchung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per E-Mail erfolgen kann, wird der Vertrag auch für icheinfachunterwegs-Reisen verbindlich. Die Buchung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie, wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen. Bei Vertragsabschluss oder unverzüglich danach wird icheinfachunterwegs-Reisen dem Reiseanmelder eine schriftliche Reisebestätigung aushändigen.

  2. Bezahlung, Verschicken von Reisedokumenten

    2.1 icheinfachunterwegs-Reisen darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB entgegennehmen. Dies gilt auch für Anzahlungen.2.2 Nach Erhalt der Reisebestätigung und der Rechnung ist eine Anzahlung fällig, deren Höhe aus der jeweiligen Reiseausschreibung hervorgeht. Der gesamte Restpreis muss 28 Tage vor Reiseantritt vollständig bei icheinfachunterwegs-Reisen eingegangen sein. Bei Überweisungen ist hierfür die Gutschrift auf unserem Konto maßgeblich.

  3. Reiseformalitäten, Verantwortlichkeit des Reisenden

    3.1 Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sollten die Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum dem Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, sodass der Reisende deshalb an der Reiseteilnahme gehindert ist, kann icheinfachunterwegs-Reisen den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Von Konsulaten erhobene Gebühren für die Bearbeitung der Visaanträge sind im Reisepreis nicht enthalten. Alle Angaben diesbezüglich gelten für deutsche Staatsangehörige.

  4. Leistungs- und Preisänderungen

    Art und Umfang der vertraglichen Leistung ergeben sich aus der Programm- und Leistungsbeschreibung sowie den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.4.1 Abweichungen oder Änderungen einzelner Reiseleistungen und Preise von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages darf icheinfachunterwegs-Reisen vornehmen. Icheinfachunterwegs-Reisen behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigen Preise und Leistungen zu ändern, im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Abgabe für Hafen- oder Flughafengebühren oder Wechselkursänderungen. Die Preisänderung erfolgt in dem Umfang, in dem sich die Änderungen bezogen auf die jeweilige Reise pro Person auf den Reisepreis auswirken. Icheinfachunterwegs-Reisen verpflichtet sich, den Kunden von Änderungen des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich in Kenntnis zu setzen, diese jedoch spätestens bis zum 21. Tag vor Reisebeginn mitzuteilen. Die Preiserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt.

  5. Rücktritt durch den Kunden, Stornogebühren

    5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Tritt er von der Reise zurück oder tritt er die Reise nicht an, so hat er an icheinfachunterwegs-Reisen eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem vereinbarten Reisepreis; davon abzuziehen sind die ersparten Aufwendungen. Die Rücktrittsgebühren entnehmen Sie bitte den jeweiligen Programmausschreibungen.5.2 Reiseversicherungen

    Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reisrücktrittskostenversicherung, bzw. einer Auslandskrankenversicherung der “Europäische Reiseversicherung”. Informationen zu allen Reiseversicherungen lassen wir Ihnen gerne zukommen.

  6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

    Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:6.1 icheinfachunterwegs-Reisen kann aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und auch während der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Reiseleiter oder örtliche Vertreter von icheinfachunterwegs-Reisen sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn der Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn der Reiseteilnehmer durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird. Im Falle dieser Kündigung behält icheinfachunterwegs-Reisen den Anspruch auf den Reisepreis, abzüglich des Wertes der ersparten Aufwendungen der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen.

    6.2 icheinfachunterwegs-Reisen ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls der Kunde den Reisepreis entgegen seinen Verpflichtungen gem. Ziffer 2.2 nicht bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn gezahlt hat. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, icheinfachunterwegs-Reisen als Entschädigung eine Gebühr entsprechend der Regelung in Ziffer 6.1 zu zahlen.

    6.3 Mindestteilnehmerzahl
    Für die Durchführung von Gruppenreisen ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich, die in der Reiseausschreibung jeweils angegeben ist. Sollte diese Zahl nicht erreicht werden, kann icheinfachunterwegs-Reisen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Sobald diese Voraussetzung vorliegt informiert icheinfachunterwegs-Reisen den Kunden unverzüglich. Der angezahlte Reisepreis wird dann von icheinfachunterwegs-Reisen sofort erstattet.

  7. Höhere Gewalt

    icheinfachunterwegs-Reisen kann vom Vertrag bei nicht voraussehbarer höherer Gewalt zurücktreten, wenn dadurch die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt würde.

  8. Haftung für Reisemängel

    8.1 Die Rechte des Kunden wegen Reisemängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.8.2 Kündigt der Kunde den Reisevertrag wegen eines Mangels und stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Kündigung rechtswidrig war, so hat er die durch die Kündigung veranlassten Mehrkosten insbesondere für die notwendigen Beförderungsmaßnahmen zu tragen.

    8.3 Mitwirkungspflicht
    Der Reisende ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§ 254 BGB) mitzuwirken eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist in diesem Zusammenhang insbesondere verpflichtet, die örtliche Reiseleitung bzw. icheinfachunterwegs-Reisen über die ihm zur Verfügung gestellte Kontaktadresse auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen, und alles Erforderliche und ihm zumutbare zu tun, um den Eintritt eines Schadens zu verhindern oder seine Folgen gering zu halten. Ein Verstoß gegen seine Schadensminderungspflicht hat den Verlust der Ansprüche des Reisenden wegen Mängeln zur Folge, soweit der Verstoß für den Schadenseintritt (mit-) ursächlich war.

  9. Haftung

    icheinfachunterwegs-Reisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reiseabwicklung, die sorgfältige Auswahl der vermittelten Häuser und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen uns ist ausgeschlossen, sofern die durch von uns vermittelten Leistungsträger zu erbringende Leistung aufgrund gesetzlicher Vorschriften und Bestimmungen ebenfalls von einer Haftung ausgeschlossen oder mit eingeschränkter Haftung belegt ist. Unsere Haftung ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, mit Ausnahme der Fälle in denen uns vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last gelegt werden kann.9.1 Fremdleistungen

    icheinfachunterwegs-Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Dies sind in der Regel solche Leistungen, die der Reisende vor Ort direkt bei einem anderen Veranstalter bucht und bezahlt sowie solche, die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind und erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind. Der Haftungsausschluss bezieht sich jedoch in keinem Fall auf die nach dem Vertrag geschuldeten zentralen Reiseleistungen wie den Transport zu den einzelnen Reisezielen und die Unterbringung.

    9.2 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
    Vertragliche Ansprüche wegen Mängel der Reiseleistung hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden wegen mangelhafter Reiseleistungen (§ 651 c bis 651 f BGB) verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt am nächsten Werktag, der auf den Tag folgt, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

  10. Informationspflichten zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

    icheinfachunterwegs-Reisen verpflichtet sich, den Kunden – entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des Luftfahrtunternehmens – über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist icheinfachunterwegs-Reisen verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss icheinfachunterwegs-Reisen den Kunden über den Wechsel informieren.

  11. Rechtswahl

    Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und icheinfachunterwegs-Reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

  12. Schlussbestimmungen

    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Bei Klagen des Reisenden gegen icheinfachunterwegs.de ist Neuss Gerichtsstand.

Gerichtsstand Neuss, sämtliche Angaben: Stand 01.10.2017

 

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